Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

Gebühren- und Nutzungsordnung

Die Kommission Alltagskulturforschung für Westfalen des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) betreibt das Archiv für Alltagskultur in Westfalen.

 

Nutzung

Die Einsichtnahme des verwahrten Archivguts ist kostenfrei möglich, sofern nicht Schutzfristen oder der Erhaltungszustand des Archivguts dem entgegenstehen.

Das Archiv für Alltagskultur in Westfalen stellt einen Teil seiner Bildsammlung und weiterer Bestände zur Sichtung, Recherche und Bestellung von Bildreproduktionen online zur Verfügung. Die dort enthaltenen Fotografien werden zum Schutz vor Missbrauch nur in reduzierter Qualität und mit Wasserzeichen dargestellt.

Die Nutzung des Archivs kann zu folgenden Öffnungszeiten vor Ort erfolgen:

Dienstag bis Donnerstag 10:00 – 16:00 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.

Die Nutzerinnen und Nutzer verpflichten sich, das Ihnen vorgelegte Archivgut schonend zu behandeln. Bei unsachgemäßer Behandlung kann die weitere Archivnutzung verweigert werden.

Termin- und Rechercheanfragen sind zu richten an: alltagskultur@lwl.org

 

Empfohlene Zitation

Archiv für Alltagskultur in Westfalen, Bestand xxx, Fotograf/in xxx, Inv.-Nr. xxx.

(Bestandsname und Fotograf/in können entfallen, sofern nicht vorhanden.)

 

Erteilung von Nutzungsrechten an Bildmaterial

Auf schriftlichen Antrag kann die Genehmigung zur drucktechnischen oder sonstigen Wiedergabe von Abbildungsvorlagen und anderem Archivgut gegeben werden. Dies gilt auch für die Wiedergabe auf Bild-, Ton- und Datenträgern im gesamten Medienbereich.

In Fällen, in denen die Kommission Alltagskulturforschung für Westfalen nicht oder nur eingeschränkt über die Nutzungsrechte verfügt, sind diese bei den Urheber:inne:n oder deren Vertreter:inne:n von den Archivnutzer:inne:n selbst einzuholen. Die Kommission Alltagskulturforschung für Westfalen haftet nicht für Ansprüche Dritter, die sich aus der Verletzung des Urheberrechts ergeben.

Der/die Vertragspartner:in ist nicht berechtigt, die Nutzungsvorlagen zu verändern, anders als vereinbart zu verwerten, sie auf Datenträgern dauerhaft zu speichern oder an Dritte weiterzugeben. Jeder weitere Gebrauch ist erneut genehmigungspflichtig. Nutzungsformen, die geeignet sind, den Dokumentationswert zu verfälschen, sind nicht gestattet. Die Erteilung der Nutzungsrechte ist an den jeweils schriftlich vereinbarten Verwendungszweck gebunden und gilt pro Abbildung.

 

Gebühren

Erteilung von Nutzungsrechten pro Bild

  25€

Reproduktion pro Bild

    5€

Reproduktion sonstiges Archivguts pro Seite 

    5€

 

Erteilung von Nutzungsrechten pro Bild im kommerziellen oder semikommerziellen Bereich (zum Beispiel Firmengeschichten, Bildbände, nichtwissenschaftliche Periodika):

 

Abbildung in einem Buch oder einer Zeitschrift 

  50€

Bucheinband/Titelfoto  

100€

Plakat   

250€

Faltblatt/Flyer

125€

Online-Präsentation

100€

 

Erteilung von Nutzungsrechten pro Bild in Film-, Fernseh- und Videoproduktionen:

 

Einzelausstrahlung

  60€

Deutschsprachige Rechte

125€

Weltweite Rechte

250€

                                                                                     

Von der Erhebung von Entgelten für Reproduktionen und Nutzungsrechte kann abgesehen werden, wenn es sich um Nutzungen aus den folgenden Bereichen handelt: Wissenschaft und Museen, Unterricht und Lehre, öffentliche Einrichtungen, Heimatforschung, Arbeiten von Schülern und Studierenden, Privatnutzung ohne Verbreitung sowie Vergleichbares.

Bei Missachtung der Nutzungs- und Gebührenordnung werden zusätzliche Entgelte erhoben. Bei fehlendem oder falschem Herkunftsnachweis wird ein Nutzungsentgelt in zweifacher Höhe und bei ungenehmigter Veröffentlichung in dreifacher Höhe erhoben.

 

Belegexemplare

Unabhängig von der Erhebung von Gebühren ist bei Veröffentlichungen, die auf der Benutzung von Material aus den Beständen des Archivs gleich welcher Art beruhen oder Reproduktionen daraus enthalten, ein Belegexemplar kostenlos zuzusenden.

 

Stand 12/2022.