Der Freistuhl in Erle gehörte als Lehen der Grafen von Ravensberg zur Freigrafschaft Heiden. Menzo von Heiden wurde 1317 mit der „cometia de Heidene“ belehnt, verpfändete die Gerichtsbarkeit jedoch an den Grafen von Kleve. 1372 wurde das Gericht nach einer Fehde den Herren von Raesfeld übertragen, die fortan den Richterstuhl besetzten. Der Freigraf Bernt de Duiker verfemte hier 1441 den Adeligen Geert von Diepenbrock und zwei seiner Knechte wegen Mordes an einem Schöffen. Da die Angeklagten der Vorladung nach Erle nicht gefolgt waren, wurden sie – dem Rechtsbrauch der Feme entsprechend – in Abwesenheit verurteilt und für vogelfrei erklärt. Sie waren damit nirgendwo mehr vor der Todesstrafe sicher – wenn sie nicht durch ein anderes Freigericht ein milderes Urteil erwirken konnten.
Das Freigericht in Erle verlor im 16. Jahrhundert einen Großteil seiner Zuständigkeiten und wurde gegen Ende des 18. Jahrhunderts schließlich aufgelöst. Erhalten blieb die „Femeeiche“. Vor etwa zweihundert Jahren entfernte man das morsche Holz aus dem Inneren ihres mächtigen Stammes, so dass der Baum nun begehbar wurde. 1819 ließ der spätere König Friedrich Wilhelm von Preußen bei einem Manöver 36 Infanteristen in voller Montur im Stamm der Eiche Aufstellung nehmen und 1854 speiste hier der Bischof von Münster mit elf weiteren Geistlichen an einer runden Tafel im Inneren der Eiche. Sturm und Schrägwuchs schädigten den Baumriesen in den folgenden Jahrzehnten so stark, dass der Stamm 1892 abgestützt und mit Eisenringen gesichert werden musste. Seitdem wird der Baum regelmäßig von Experten gepflegt.