Zudem wurde ihm zugesichert, dass er, wenn er es benötigte, ein Pferd benutzen könne, „das er da auf reiten kan, wan er nicht gehen kan.“ Zudem verlangte der Vater einen Apfelbaum, „welcher an der Plantel-Stiehe stehet“, und das neue Bauernpaar musste den Vater mit dem notwendigen Leinenstoff für seine Kleidung versorgen.
Der Brautschatz der Schwestern des Bräutigams
Ebenso musste der Bräutigam seinen zwei Schwestern jeweils den Betrag von 35 Reichstalern versprechen, sobald sie volljährig wurden. Zudem sollte jede eine Kuh und ein Malt Korn, halb Rogen und halb Weizen, sowie jeweils einen Durk (s.o.) und ein Bettzeug, ferner eine Kiste erhalten. Hinzu kamen für die älteste Schwester noch ein Kupfer- und für die jüngste Schwester ein Kleiderschrank sowie für beide fünf Reichstaler zu einem Ehrenkleid. Auch für den Fall des Todes einer der beiden Schwestern, bevor diese verehelicht waren, wurden Bestimmungen getroffen. In diesem Fall sollten der Bruder und die verbliebene Schwester zu gleichen Teilen erben.
Beglaubigung und Nutzen des Vertrages
So wie der Vertrag mit der Anrufung Gottes begann, so endete er auch mit einer Segensformel und Zahlung des „Gottespfennigs“, einer Spende für die Armen. Als Unterhändler und Zeugen fungierten auf der Seite des Bräutigams Gerd Willem Reyman, Johan Willem Brune, Everdt Schnautbaum, Johan Hinrich Eßman, seitens der Braut ihr Bruder Everd Peters, Hildebrand Geselbracht, Johan Willem Everd Meyer und Everd Tieman.
Dass ein solcher Vertrag auch einen praktischen Nutzen hatte, zeigte sich sechs Jahre später, als am 13. März 1775 der Bauer Cord Kneemöller vor dem Gericht in Tecklenburg auf Herausgabe des Ehevertrages und des Brautschatzes an seine Stiefmutter klagte, die eine Schwester des Johan Wilhelm Lückemeyer war.
Quellen und Literatur
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen, Hofesarchiv Sommer, Urkunden, Nr. 15, 16, 17.
Dietmar Sauermann, Altenteilerverträge in Lienen (Kr. Steinfurt) im 18. Jahrhundert, in: Kulturen – Sprachen – Übergänge. Festschrift. für H. L. Cox zum 65. Geburtstag, hrsg. v. Gunther Hirschfelder u.a., Köln u.a. 2000, S. 415–431.