Norbert Damberg
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts hatte der preußische Staat gegenüber jüdischen Gemeinden noch keine einheitliche Strategie entwickelt. Dies änderte sich am 23. Juli 1847 mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Juden“. Es bestimmte gravierende Eingriffe in das Leben jüdischer Privatpersonen, ihre Berufsausübung, wie auch ihre gemeinschaftliche Glaubensausübung. Vor allem die im Gesetz geforderte zwangsweise Bildung von Synagogenbezirken erwies sich dabei als problematisch und stieß auf Widerstand.
Argumentativ wurde gegen die Synagogenbezirke ins Feld geführt, dass die gesetzliche Definition für „Synagoge“ und „Bethaus“ nicht nachzuvollziehen sei. Wenn die Bezeichnung Synagoge voraussetze, dass ein Rabbiner angestellt sei, treffe dies im Münsterland auf keine Gemeinde außerhalb Münsters zu, so ein Landrat.
Der Landrabbiner Sutro gab außerdem zu bedenken, dass der Weg zur jeweiligen Zentralsynagoge gemäß der jüdischen Sabbatregeln nicht auf eine halbe Stunde Gehweg zu beschränken sei.