Am 21. Januar 1946 erließ der Bischof von Münster, Clemens August Graf von Galen, eine Fastenverordnung, die vor Beginn der Fastenzeit am Mittwoch, dem 6. März in allen Kirchen des Bistums verlesen werden sollte. Im ersten Nachkriegswinter litt die Bevölkerung im Bistum (wie auch andernorts in Deutschland) unter Wohnungsnot, Arbeitslosigkeit und Heizmittelknappheit. Viele Menschen waren traumatisiert, die Lebensmittelzuteilungen reichten kaum fürs Überleben und nach der schlechten Ernte 1945 und mitten im strengen Winter 1945/46 dürften selbst äußerst überzeugte Katholiken und Katholikinnen die erlassenen kirchlichen Fasten- und Abstinenzgebote als Zumutung empfunden haben.
Fast- und Abstinenztage sollen der körperlichen und geistigen Vorbereitung auf kirchliche Hochfeste dienen und gleichzeitig an biblisches Geschehen erinnern. Der Verzicht auf Nahrung ist nicht auf das Christentum beschränkt, sondern wird als religiöse Praxis auch in anderen Religionen, etwa im Islam oder im Hinduismus, gepflegt. Für das Christentum sind Fastentage seit frühchristlicher Zeit belegt. Die vorösterliche Bußzeit geht wohl auf das Erste Konzil von Nicäa (325 n. Chr.) zurück. Mit der lutherischen Rechtfertigungslehre (sola gratia), der zufolge einzig die Gnade Gottes und nicht menschliches Handeln Seelenheil verheißt, ist religiöses Fasten nicht in Einklang zu bringen.
Mit Fasten ist der zeitweilige Verzicht auf Nahrung gemeint. Das römisch-katholische Fastengebot sah eine einmalige Sättigung am Tag nebst einer kleinen Zwischenmahlzeit vor. Fastentage waren neben den 40 Tagen von Aschermittwoch bis Ostersamstag (mit Ausnahme der Sonntage) auch die Adventstage, die Quatembertage, die Vorabende kirchlicher Hochfeste (Pfingsten, Weihnachten) und die Tage vor Peter & Paul, Mariä Himmelfahrt und Allerheiligen.
Im Gegensatz zum Fasten bedeutet Abstinenz nach römisch-katholischer Lehre Verzicht auf Fleischspeisen. An den Freitagen als ganzjährig gültigen Abstinenztagen durfte man zwar drei (oder auch mehr) Mahlzeiten zu sich nehmen, sollte dabei aber auf Fleisch verzichten. Am Karfreitag jedoch sowie am Aschermittwoch galt ein striktes Fasten- und Abstinenzgebot; gläubige Katholiken und Katholikinnen durften weder Fleisch essen noch drei tägliche Mahlzeiten zu sich nehmen.