Frühe Ökumene oder Kirchenstrafe? Pfarrer Snethlage berichtet 1657 über konfessionsübergreifenden Gottesdienst in Lienen

15.03.2022 Niklas Regenbrecht

Ausschnitt aus einer Seite aus dem Bericht des Lienener Pfarrers Wilhelm Snethlage an den Tecklenburger Grafen von 1657, in dem er von der Teilnahme von Katholiken am reformierten Gottesdienst spricht. Bild: Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Grafschaft Tecklenburg, Akten, Nr. 265.

Christof Spannhoff

Unter den überlieferten Unterlagen der Grafen von Tecklenburg, die heute in der Abteilung Westfalen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen in Münster verwahrt werden, findet sich eine Akte, die Angelegenheiten der Kirche in Lienen im 17. und 18. Jahrhundert betreffen. In diesen Dokumenten hat sich ein Schriftstück enthalten, das Einblick in das Leben der evangelischen Kirchengemeinde zwischen 1647 und 1657 gibt. Es handelt sich um einen Rechenschaftsbericht des örtlichen Pfarrers Wilhelm Snethlage, den dieser am 9. Februar 1657 abfasste und an seinen Dienstherrn schickte, den Tecklenburger Grafen. Denn seit der Reformation übte das Grafenhaus auch die geistliche Herrschaft aus.

Snethlage geht in seinen Ausführungen neben verschiedenen baulichen Maßnahmen und Anschaffungen auch auf die inneren Verhältnisse der Kirchengemeinde ein. So berichtet er stolz über den Zuwachs an Gläubigen, die das Gotteshaus kaum fassen könne, weswegen neue Kirchenstühle und -stände eingerichtet werden müssten. Allerdings nennt er in diesem Zusammenhang eine Merkwürdigkeit. Laut seinen Angaben fänden sich nämlich nicht nur reformierte Christen in der Lienener Kirche zum Gottesdienst zusammen, sondern auch Lutheraner und sogar Katholiken, die der evangelische Geistliche als „Babstische“, also als „Päpstische“ bezeichnet, die aus den Nachbarorten Iburg, Glane, Hagen und Glandorf sowie aus dem entfernten Warendorf und Umgebung kämen.

Eine Seite aus dem Bericht des Lienener Pfarrers Wilhelm Snethlage an den Tecklenburger Grafen von 1657, in dem er von der Teilnahme von Katholiken am reformierten Gottesdienst spricht. Bild: Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Grafschaft Tecklenburg, Akten, Nr. 265.

Wie ist das zu erklären? Haben wir hier eine frühe Form heute gern praktizierter christlicher Ökumene vor uns? Zwar waren in theoretischer Hinsicht die drei von Snethlage genannten christlichen Konfessionen Mitte des 17. Jahrhunderts bereits ausgeprägt, in der praktischen Umsetzung haperte es allerdings noch. Besonders im benachbarten Bistum Osnabrück entwickelte sich ein „konfessioneller Wildwuchs eigenartiger Prägung“, wie es der Historiker Theodor Penners 1974 ausdrückte. Das zeigt anschaulich ein Visitationsprotokoll, das 1624 aufgezeichnet wurde, also nur 33 Jahre vor Snethlages Bericht. Der damalige Osnabrücker Generalvikar Albert Lucenius besuchte am 27. November 1624 als erste Pfarrei Iburg. Außer Mängeln an Kirchengebäuden und Ausstattung notierte er über den damaligen Pfarrer, den Iburger Mönch Heinrich Augustini, dass dieser in vielen kirchlichen „Dingen und Riten“ schwanke und zu nachsichtig gegenüber dem Volk sei. Auch gebrauche er deutsche Psalmen während der Messe und den deutschen Segen zum Abschluss, was dem Visitator „nach dem volkstümlichen Germanismus Luthers schmeckte“. In Bad Laer traf er den Seelsorger Heinrich Rupe an, den Sohn des vorherigen Pfarrers gleichen Namens. Heinrich Rupe folge ebenfalls der „väterlichen Unenthaltsamkeit“ nach, wie es im Protokoll heißt, da auch er mehrere kleine Kinder hatte. Die Kirche gleiche einem „verwahrlosten Stall“. Die Kommunion werde in beiderlei Gestalt ausgeteilt, Firmung und letzte Ölung nicht gespendet. Lucenius platzte schließlich der Kragen: „Was für eine Lehre! Die eines ungebildeten, wunderlichen und nach der Gunst des Volkes haschenden Mannes! Im Haus des Pastors ist alles ähnlich unordentlich, so dass man wahrlich von einem Saustall sprechen kann. In seinem Schlafzimmer waren mehrere irrgläubige Bücher und Mieder seiner unrechtmäßigen Frau. In seinem Bett waren zwei Liegestellen zu erkennen, die sich durch ausgedrückte Gruben abzeichneten.“

In Glandorf fand Lucenius ähnliche Zustände vor: Johann Geistemann, Sohn des ehemaligen Pfarrers in Milte, hatte drei Kinder mit seiner Köchin. Im Ritus waren starke protestantische Einflüsse zu finden. Lucenius attestierte dem Geistlichen mangelnde Bildung. Ferner räumte der Pastor selbst ein, sieben Jahre lang nicht gebeichtet zu haben. Als er den Nachweis seiner Weihe vorweisen sollte, präsentierte Geistemann eine plumpe Fälschung.

In Hagen verwaltete ebenfalls ein Pastorensohn die Pfarrei. Konrad Kruse, Filius des Hagener Pfarrers Heinrich Kruse, hatte wiederum selbst eigene Kinder. Die Nichteinhaltung des Zölibats wollte er gegenüber dem Visitator mit der Gewohnheit des Landes, der Schwachheit des Fleisches und der Sorge um die Hausarbeit entschuldigen. Das Sakrament des heiligen Abendmahles wurde nach lutherischem Brauch in beiderlei Gestalt nach der heiligen Messe gespendet.

Nur im Kirchspiel Glane fand der Visitator alles nach „katholischem Brauch und Ritus“ vor. Über die Einwohner urteilte er jedoch: „Das Volk ist unwissend und hat einen Glauben, wie ihn Ansteckung mit dem Irrglauben und die vorausgehenden Zeiten hinterlassen haben.“

Der Bericht zeigt, dass sich noch in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts Pfarrer und Einwohner der Landgemeinden vieler konfessioneller Unterschiede überhaupt nicht bewusst waren. Vielleicht erklärt sich daher die gottesdienstliche ökumenische Zusammenkunft in Lienen. Aber es gibt noch eine andere Möglichkeit: Aus der Zeit um 1600 ist überliefert, dass die Eltern unehelich gezeugter und geborener Kinder vom Osnabrücker Archidiakon als kirchlichem Richter damit bestraft wurden, dass sie fortan in die evangelische Kirche in Lienen gehen mussten und nicht mehr die katholischen Messen in Hagen, Iburg, Glane oder Glandorf mitfeiern durften. Vielleicht sind die Katholiken, die Mitte des 17. Jahrhunderts an den Lienener Gottesdiensten teilnahmen, also vom Kirchenbesuch ihrer Heimatgemeinden ausgeschlossene Christen gewesen.

 

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Grafschaft Tecklenburg, Akten, Nr. 265.

Friedrich Ernst Hunsche, Lienen am Teutoburger Wald. 1000 Jahre Gemarkung Lienen, hrsg. v. d. Gemeinde Lienen, Lienen 1965, S. 280.

Gerd Steinwascher, Konfessioneller Wildwuchs oder Normalität eines religiösen Alltags? Kirchliches Leben auf dem Land im Hochstift Osnabrück in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, in: Miteinander Leben? Reformation und Konfession im Fürstbistum Osnabrück 1500 bis 1700. Beiträge der wissenschaftlichen Tagung vom 3. bis 5. März 2016, hrsg. v. Susanne Tauss u. Ulrich Winzer, Münster u. New York 2017, S. 213–226.

Wilfried Pabst, Konfessionelles Nebeneinander im geistlichen Fürstentum Osnabrück. Protokolle des Generalvikars Albert Lucenius über die Visitation der Kirchen und Klöster im Osnabrücker Land (1624/25). Nach der Urhandschrift aus dem Lateinischen übersetzt v. Wilfried Pabst mit einem Reprint der Edition von Max Bär aus dem Jahr 1900, Osnabrück 1997.

Theodor Penners, Zur Konfessionsbildung im Fürstbistum Osnabrück. Die ländliche Bevölkerung im Wechsel der Reformationen des 17. Jahrhunderts, in: Jahrbuch der Gesellschaft für niedersächsische Kirchengeschichte 72 (1974), S. 25–50.