Sebastian Schröder
Im 18. Jahrhundert wurden die allermeisten Häuser in den preußischen Territorien Minden und Ravensberg in Fachwerkbauweise errichtet. Steinerne Gebäude waren ein eher seltener Anblick. Selbst in den Städten überwogen hölzerne Baumaterialien. Häufig bedeckte Stroh die Dächer. Erst allmählich setzten sich Pfannen durch, obwohl die Kriegs- und Domänenkammer als landesherrliche Obrigkeit schon zu Beginn des 18. Jahrhunderts entsprechende Verfügungen erlassen hatte. Damit bezweckte sie, die Gefahr einer Brandkatastrophe einzudämmen. In den engen Gassen der Städte genügten schon wenige Funken, um die Gebäude oder strohgedeckten Dächer zu entzünden. Dachpfannen und Schornsteine boten in dieser Hinsicht einen gewissen Schutz. Zudem musste ein Mitglied des städtischen Magistrats regelmäßige Brandschauen durchführen. Der Beauftragte hatte alle Öfen und Darren genau zu inspizieren. Ihn unterstützte ein Schornsteinfeger, der die Abzugsvorrichtungen regelmäßig reinigen sollte.
Derartige Vorgaben und Kontrollmaßnahmen erschienen geeignet, Bränden in gewisser Hinsicht vorzubeugen. Unberechenbare Naturereignisse und vor allem Gewitter ließen sich dagegen nicht vorhersehen und es standen kaum Mittel zur Verfügung, etwaige Schäden zu minimieren. Die Bevölkerung in Stadt und Land behalf sich mit abergläubischen Praktiken. So war es üblich, bei Blitz und Donner zu läuten. Dem preußischen König Friedrich II. (1712–1786) missfiel dieses Prozedere. Er beäugte es als einen „auf einen bloßen Aberglauben hinauslaufenden Mißbrauch“, der „allen vernünftigen Principiis zuwieder“ laufe. Deshalb war er nicht willens, das Läuten bei Gewittern „länger zu dulden“. Folglich befahl der Monarch im September 1783 allen kirchlichen Behörden, ein Verbot zu verkünden. Im November des Jahres erreichte das königliche Schreiben die Provinzen Minden und Ravensberg, wo es in allen Städten, Ämtern und Gerichtsbezirken sowie von allen Kanzeln bekannt gemacht wurde.