Gesucht: Erstklässler:innen von damals. Oder: Graugold – Wie funktioniert das eigentlich mit den Bildrechten?

01.12.2023 Niklas Regenbrecht

Die Fotos der Erstklässler:innen, die in den 1940er und 1950er Jahren im Fotostudio Fiedler-Kaup in Geseke gemacht wurden. (Foto: Cantauw/LWL)

Kathrin Schulte

Schulanfänger:innen aus Geseke gesucht!

Ausgestattet mit Ranzen und Schultüte stehen die Erstklässler:innen stolz da, einige mit breitem Lächeln, andere mit weit aufgerissenen Augen. Sie tragen gute Kleidung, das Sonntagskleid, Kniestrümpfe, ein Junge sogar einen Hut mit Feder, ein anderer eine Lederhose. Die Schultüte eines anderen Jungen ist fast so groß wie er selbst. Die Fotografien stammen aus den späten 1940er und 1950er Jahren und wurden von Hildegard Kaup im Fotostudio Fiedler-Kaup in Geseke angefertigt. Die Fotografien sind Teil des Bildbestandes des Geseker Heimatvereins und eignen sich bestens, um sie im Rahmen der historischen Fotostrecke im Magazin Graugold zu zeigen.

Dabei stehen wir allerdings vor einem Problem: Wir würden die Schulanfänger:innen von einst gern um ihr Einverständnis zu Veröffentlichung bitten, wissen aber nicht, wer auf den Fotos abgebildet ist. Die Mitglieder des Heimatvereins Geseke haben bereits nach den abgebildeten Personen recherchiert, waren aber nicht erfolgreich. Daher entschieden wir uns gemeinsam mit dem Heimatverein dazu, in der Geseker Zeitung einen Aufruf mit der Bitte zu starten, sich mit dem Heimatverein in Verbindung zu setzen, wenn man damals selbst fotografiert wurde oder eine Person kennt, auf die das zutrifft.

Hinweise nimmt Josef Böhmer unter der Telefonnummer 02942 3096 oder 0151 7025 1959 entgegen.

Den Zeitungsartikel finden Sie hier: https://www.derpatriot.de/artikel//wer-kennt-diese-i-doetzchen-geseker-verein-fuer-heimatkunde-sucht-schulkinder-aus-den-fuenfzigern.html

 

Bilder und ihre Rechte

Im Zusammenhang mit der Fotostrecke haben wir mit Themen zu tun, mit denen sich wohl viele Archivar:innen, Redakteur:innen, Mitglieder in Heimatvereinen und andere Personen, die mit (historischem) Bildmaterial arbeiten, konfrontiert sehen: Urheber- und Persönlichkeitsrechte. Bevor Fotos veröffentlicht werden, müssen die entsprechenden Rechte geklärt werden.  

Das Urheberrecht ist bei dem Nachlass des Fotostudios Fiedler-Kaup glücklicherweise geklärt. Der Heimatverein hat mit der Fotografin bzw. ihren Erb:innen bei der Übernahme des Bestandes vereinbart, dass der Verein die Bilder nicht nur verwahrt, sondern er hat auch die Nutzungsrechte an den Fotografien erhalten.

Es kann aber natürlich auch kompliziertere Fälle geben. Wenn keine Nutzungsgenehmigung vorliegt, dürfen Bilder nur veröffentlicht werden, wenn der/die Fotograf:in bereits seit 70 Jahren verstorben ist. Ist der/die Fotograf:in nicht bekannt, erlischt der Schutz 70 Jahre nach Aufnahme des Bildes. Es gibt aber auch Fälle, in denen bekannt ist, wer das Foto gemacht hat, es aber trotz aufwändiger Recherche nicht möglich ist, beispielsweise die Erben der Person zu kontaktieren. In diesem Fall kann das Bild als verwaistes Werk unter Angabe des/der Fotograf:in gezeigt werden, solange es sich nicht um eine kommerzielle Veröffentlichung handelt.  

Für uns von besonderem Interesse sind in diesem Fall die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen, also der damaligen Erstklässler:innen. Hier greift das Recht am eigenen Bild als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Die abgebildeten Personen müssen einer Veröffentlichung ausdrücklich zustimmen. Es gibt allerdings Ausnahmen:

Beispielsweise, wenn die abgebildete Person bereits seit zehn Jahren verstorben ist, nach dieser Frist kann eine Veröffentlichung nur noch im Einzelfall Persönlichkeitsrechte der Betreffenden verletzen, in der Regel kann das Bild jedoch verwendet werden. 

In einigen Fällen können Fotos von noch lebenden Personen auch ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden. Dies ist dann möglich, wenn es sich um Fotos mit zeitgeschichtlicher Bedeutung handelt, die dargestellten Personen sich als „Beiwerk“ auf einer Fotografie einer Landschaft befinden oder es sich um Bilder einer Versammlung, Demonstration oder vergleichbarem geht. Wenn aber Personen heimlich aufgenommen wurden oder sie in einer despektierlichen oder ungünstigen Situation (z.B. als verletzte Person) dargestellt werden, ist es nicht zulässig, das entsprechende Bild zu veröffentlichen. 

In Bezug auf unsere fotografierten Erstklässler:innen ist die Situation folgende: Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der damaligen Schulanfänger:innen noch lebt. Der Heimatverein konnte die abgebildeten Personen aber nicht ausfindig machen, um eine Veröffentlichungsgenehmigung einzuholen. Dennoch möchten wir die Fotos gern in unserer historischen Fotostrecke abdrucken. Da wir mit unserem Magazin keinen Gewinn erwirtschaften, sondern kostendeckend arbeiten, die Bilder nicht frei im Internet verbreiten und keines der Kinder in negativer Weise dargestellt ist, haben wir uns in diesem Zusammenhang zu einem pragmatischen Umgang mit der Situation entschieden und gemeinsam mit dem Heimatverein Geseke den Zeitungsaufruf gestartet. Damit hoffen wir, möglichst viele Personen zu erreichen und Hinweise und Genehmigungen zu bekommen.

Diese kurze Erläuterung der rechtlichen Bedingungen bildet nur einen Bruchteil der gesetzlichen Regelungen ab. Eine übersichtliche und vor allem auf Heimatvereine zugeschnittene Übersicht über rechtliche Bestimmungen bietet der Westfälische Heimatbund zum Download: https://www.whb.nrw/de/publikationen/handreichungen-des-whb/

 

Bei weiteren Fragen oder Hinweisen zu den Erstklässler:innen aus Geseke können Sie gerne auch unser Team in der Geschäftsstelle kontaktieren:

Mail: alltagskultur@lwl.org

Telefon: 0251 83 24405