Sebastian Schröder
Die Jagd war ein herrschaftliches Vorrecht. Adel und Obrigkeit verdeutlichten damit unter anderem ihre herausgehobene Stellung innerhalb der vormodernen Gesellschaft. Somit bot die Ausübung des Jagdrechts die Möglichkeit, die beanspruchte Macht zu inszenieren. Des Weiteren stellte die Jagd einen Zeitvertreib für die gehobene Gesellschaft dar. Etwa berichtete im Jahr 1750 der Amtmann des Amtes Ravensberg, Meinders, dass im Grenzgebiet zwischen den Territorien Ravensberg und Osnabrück einige Kurgäste aus purer Lust jagen und Hasen schießen würden, ohne das Wildbret zu nutzen. Gleichzeitig diente die Bejagung einiger Wildtiere dem Schutz des Gehölzes; die Zeitgenossen der Frühen Neuzeit klassifizierten manche Tiere aber auch als „Schädlinge“, die es zu bekämpfen oder gar auszurotten galt. Wölfe, Krähen oder Sperlinge sind an dieser Stelle zu nennen, ferner Marder, Füchse und Wildkatzen. Daneben trug das Jagdwesen auch zur Ernährung bei. Prinzipiell behaupteten zwar Adlige und andere Herrschaftsträger für sich das ausschließliche Recht, Wildtiere erlegen und verspeisen zu dürfen, doch auch ihre Untertanen waren teils aus Armut gezwungen ihren Speisezettel kostenlos zu erweitern – häufig genug verbotenerweise durch „Wilddiebereyen“.
Der preußische Landesherr verpachtete sein Recht der Jagdausübung in der Grafschaft Ravensberg. Ab 1684 hatte Arnold Schöneberg Consbruch, ravensbergischer Amtskammerrat und Landrentmeister der Grafschaft, die Jagd im Amt Ravensberg gepachtet. Ihm wurde vorgeschrieben, die Jagd „nur alleine vor eure Person und durch eure Bediente und Leute, nicht aber durch eure Brüder und Anverwante noch durch andere Benachtbarte“ auszuüben. Einmal jährlich müssten die Grenzen des Jagdbezirks „öffentlich durch Horn, Hunde und Jäger“ begangen werden. Derartige Umgänge dienten dazu, sich der Ausdehnung des zu bejagenden Bereichs immer wieder neu zu vergewissern. Zudem sollten mögliche gegnerische Rechts- oder Herrschaftsansprüche abgewiesen werden. In der Regel währte die Pachtdauer sechs Jahre und war mit teils nicht unerheblichen Pachtzahlungen verbunden. Heinrich von Ledebur, Drost und Pächter des Amtes Ravensberg, zahlte beispielsweise ab 1710 einen jährlichen Betrag in Höhe von 31 Reichstalern. Später trat Amtsrat Meinders als Pächter auf, wobei er noch in den 1770er-Jahren den landesherrlichen Kassen eine jährliche Summe von 40 Reichstalern entrichtete. Dabei hatte er allerdings sowohl die Jagd des Amtes Ravensberg als auch diejenige der Domäne Caldenhof in Gebrauch. Neben der Jagd verpachtete der Landesherr ebenso das Recht des Fischfangs. Der ravensbergische Drost Heinrich von Ledebur beklagte sich jedoch im Jahr 1707, dass die „Fischerey“ im Amt Ravensberg kaum Ertrag bringe. Lediglich im sogenannten Forellenbach würden geringe Fischbestände vorhanden sein.