Andreas Eiynck
Seit dem Mittelalter erließen Städte und Landesherrn Brandschutzordnungen unterschiedlichster Art – vom vorbeugenden Brandschutz und der Feuerstättenschau über die Ausgestaltung der Feuerstellen bis zum Umgang mit offenem Feuer und Licht. Eine besondere Feuerordnung war jedoch die vor genau 250 Jahren erlassene „Brandordnung in der Haupt- und Residenz-Stadt Münster“ vom 27. November 1770. Sie wurde nämlich vom damaligen Landesherrn Max Friedrich von Königsegg-Rothenfels erlassen, der dafür in der Stadt Münster eigentlich gar nicht zuständig war. Darauf wird im Vorspann der Brandordnung ausdrücklich hingewiesen mit der Begründung, man wolle mit der landesherrlichen Brandordnung die Anordnungen des Rates rechtlich auf eine sichere Grundlage stellen und den Sachverhalt sowie die Verantwortlichkeiten deutlich machen. Die Feuerordnung für die Landeshauptstadt war also eine Art Mustersatzung, die von anderen Städten und Landschaften ganz oder in Auszügen übernommen oder modifiziert werden konnte.