Ein Bemühen um Menschlichkeit gegenüber den Kriegsgefangenen lässt sich aus den Quellen nicht ersehen. Sie wurden nicht nur schlechter entlohnt als die deutschen Arbeiter, sondern auch diszipliniert, sobald ihr Arbeitspensum den Vorgaben nicht entsprach. Letzteres galt aber auch für die deutschen Beschäftigten, die sich bei Minderleistung einem Schlichtungsausschuss für zu langsam arbeitendes Stammpersonal stellen mussten.
Die „Bedingungen für die Überweisungen von Kriegsgefangenen für die Industrie“ lassen erkennen, wie sehr die deutsche Industrie auf Kriegsgefangene als Arbeitsreserve angewiesen war. Außerdem zeigen sie, wie sehr diese als Objekte staatlichen Handelns letztlich einer Wertschöpfungsidee unterlagen, die Menschlichkeit und Würde hintenanstellte. Dies implizierte auch einen weit verbreiteten Rassismus gegenüber den zur Zwangsarbeit verpflichteten Soldaten. So wurde in den Quellen beispielsweise die Bezeichnung „der Russe“ pauschal für jegliche Gefangenen aus Osteuropa verwendet und mit entsprechenden Stereotypisierungen verknüpft.
Quellen und Literatur:
Handbuch der Deutschen-Aktien-Gesellschaften, Ausgabe 1913-1914, I. Band, S. 835, Eintrag zur Gelsenkirchener Bergwerks-Aktiengesellschaft.
Hinz, Uta: Gefangen im Großen Krieg. Kriegsgefangenschaft in Deutschland 1914-1921. Essen: Klartext, 2006.
Westfälisches Wirtschaftsarchiv (WWA) Dortmund, Bestand: F 65 – Hüttenwerke Siegerland AG / Hoesch Siegerlandwerke AG, Laufzeit 1826-1979, hier: Werk Hüsten.