Das als Gewohnheitsrecht geltende Heischen stieß jedoch seit dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts zunehmend auf Kritik. In einem Leserbrief in der Westfälischen Zeitung vom 15.11.1902 beklagt sich ein anonymer Abonnent darüber, dass „der einst schöne Brauch des Martinsheischens“ „ins Gräßliche und Unangenehme ausgeartet“ sei. Die Schuljugend unterstreiche ihre Forderungen durch „Johlerei und Schreierei“; letztlich gebe man ihnen das Gewünschte, „um die wilde Horde nur loszuwerden“. Bereits ein Jahr zuvor hatte es in der Schwerter Zeitung vom 11.11.1901 geheißen, die „lachende Harmlosigkeit“ beim Heischen am Martinstag sei in „Übermut und direkte Belästigung“ ausgeartet.
Kritik am Heischebrauch übten vor allem Geschäftsinhaber in kleineren und größeren Städten, die sich der zunehmend selbstbewusst auftretenden Schuljugend nur schlecht erwehren konnten. Als ein Ergebnis der ungeheuren Bevölkerungszunahme (zwischen 1871 und 1910 wuchs die Bevölkerung in Deutschland von 41 auf 65 Millionen), der Hochindustrialisierung und der Verstädterung (um 1900 lebten nur noch rund 50 % der Menschen auf dem Land, 21,3 % dagegen in Großstädten über 100.000 Einwohnern) hatten soziale Bindungen auch in den kleineren Städten abgenommen. Das für den Heischebrauch verbindliche Geben und Nehmen fand nun zunehmend in einem anonymen Kontext statt und nicht – wie zuvor – in einem von den sozialen Verbindlichkeiten eines gutnachbarschaftlichen Verhältnisses geprägten Umfeld.
Da die Heischegänge allerdings nicht organisiert waren, war das Treiben durch obrigkeitliche Verbote nur schwer in den Griff zu bekommen. Der oben genannte Leserbriefschreiber forderte deshalb, dass die Lehrer die Schuljugend von solchem Treiben abhalten sollten. An anderer Stelle wurde von den Eltern ein Einschreiten gefordert.