Sebastian Schröder
Am 31. Juli 1930 trat das erste deutsche Milchgesetz in Kraft. Es enthielt vor allem Hygienevorschriften zum Umgang mit dem Lebensmittel. Unter anderem regelte es, dass Milch pasteurisiert und nur noch in speziellen Behältnissen transportiert werden sollte. Denn seinerzeit waren weder das Filtern, noch das Pasteurisieren allgemein üblich. Durch Keime konnte es zu Durchfallerkrankungen kommen, die insbesondere für kleinere Kinder mitunter lebensbedrohlich waren. Sofern landwirtschaftliche Höfe Milch veräußern wollten, benötigten sie fortan eine Genehmigung des Landkreises.
Im Jahr 1932 gab es im damaligen Amt Preußisch Oldendorf mit seinen ungefähr knapp 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern insgesamt neun „Milchhandelsbetriebe“, die sich nunmehr nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen zu richten hatten. In der Stadtgemeinde Preußisch Oldendorf lebten der Milchhändler Heinrich Janwlecke und der Landwirt Karl Steinmann, in Blasheim der Milchhändler Friedrich Landwehr, in Obermehnen der Landwirt und Milchhändler Wilhelm Schnelle, in Obernfelde der Rittergutsbesitzer Freiherr von der Recke, in Crollage der Rittergutsbesitzer Freiherr von Ledebur, in Holzhausen der Landwirt Heinrich Wessling sowie in Heddinghausen der Milchhändler Ernst Stork und der Landwirt Heinrich Kröger. Im Folgenden soll ein genauerer Blick auf die Milchhandelsbetriebe aus den Gemeinden Holzhausen und Heddinghausen geworfen werden. Dabei wird anhand des amtlichen Schriftguts ersichtlich, auf welche Art sie ihr Gewerbe ausübten und wie seinerzeit der Handel mit Milch in einem weitgehend ländlich geprägten Gebiet vonstattenging.