Um ihre Konflikte zu lösen, verhandelten die Markennutzer in jedem Jahr das Kontingent der zu mästenden Schweine neu, wobei die Menge der zur Verfügung stehenden Früchte als Bemessungsgrundlage zurate gezogen wurde. Außerdem konnte der Fall eintreten, dass die Eicheln und Bucheckern „wormstechlich“, also von Würmern befallen waren, sodass die Mast geringer ausfiel. Man unterschied diesbezüglich drei Kategorien: „volle“, „halbe“ und „Springmast“. Je nachdem, wie viele Früchte vorhanden waren, durften die Landwirte nur eine bestimmte Zahl an Schweinen im Mittwald mästen.
Als Verhandlungsort der Lübbecker und Rahdener Markenherren galt seit jeher die sogenannte „Wichlinge bey dem Creutze“. Vermutlich handelte es sich dabei um eine Weggabelung oder um einen Platz in der Nähe eines Steinkreuzes an der Grenze zwischen Lübbecker und Rahdener Gebiet. Stets traf man sich unter freiem Himmel. Als erste Handlung gaben beide Parteien der Gegenseite gepfändete Kessel, Töpfe, Äxte, Barten oder Schaufeln unentgeltlich zurück. Darauf verhandelten sie die Anzahl der einzutreibenden Schweine. 1606 durften die Lübbecker Markengenossen fünfzig bis achtzig Tiere mästen, ein Jahr später waren es einhundert – in diesen Zeitraum bewerteten die Zeitgenossen die Ausbeute an Eicheln und Bucheckern als lediglich äußerst mäßig. „Springmast“ lautete das Stichwort. Dagegen war es den Lübbeckern gestattet, bei voller Mast 300 und bei halber Mast immerhin noch 150 Borstentiere in die Mark einzutreiben.