Zuständig für alle „Affairen“: Die Mindener Kriegs- und Domänenkammer und die Grafschaft Tecklenburg

07.02.2025 Niklas Regenbrecht

In unserer Serie zur Mindener Kriegs- und Domänenkammer standen bislang Aspekte aus den beiden preußischen Territorien Minden und Ravensberg im Fokus des Interesses. Dabei geriet ein wenig aus dem Blick, dass die Kammerverwaltung daneben auch für die beiden preußischen Grafschaften Lingen und Tecklenburg zuständig gewesen ist. [mehr]

Beengte Moore. Zur Verknappung und Umnutzung von Gemeinheitsgrundstücken bei Borgholzhausen

07.01.2025 Niklas Regenbrecht

Südlich des Ortskerns der Stadt Borgholzhausen lagen im 18. Jahrhundert mit dem „Kleinen Moor“ und dem „Großen Moor“ zwei sogenannte Gemeinheiten oder Marken. Das bedeutet, dass diese Fluren im Besitz der Allgemeinheit standen. Die Bürgerschaft der Stadt Borgholzhausen war berechtigt, dort ihr Vieh zu weiden. [mehr]

Ein Land, wo trockenes Heidekraut wächst und in dem sich kein Vogel ernähren kann: Sandverwehungen in der Grafschaft Ravensberg

06.12.2024 Niklas Regenbrecht

Die Bodenbeschaffenheit in der Grafschaft Ravensberg erwies sich in der Frühen Neuzeit als höchst heterogen. Nicht allerorten ließ sich die vorhandene Fläche landwirtschaftlich nutzen. Gewisse Gegenden waren für Siedlungszwecke weniger geeignet. Einen auf Vermehrung der Bevölkerung bedachten preußischen Landesherrn stellte dieser Fakt natürlich überhaupt nicht zufrieden. [mehr]

Ein Quittungsbüchlein aus Saerbeck 1729-1826

03.12.2024 Niklas Regenbrecht

Das Quittungsbüchlein ist Teil der umfangreichen Sammlung des Hofes Gerling aus Saerbeck, dessen derzeitige Hofbesitzer 2017 Schriftgut aus vier Jahrhunderten als Depositum an das Archiv für Alltagskultur gegeben haben. Im Einzelnen handelt es sich u.a. um Hofübergabeverträge, viele handschriftliche Rechnungen und Quittungen sowie Unterlagen zur Flurbereinigungsmaßnahmen. [mehr]

Wie Paulus gegen die Korinther: Jäger, Jagdexzesse und Wilddiebe in der Grafschaft Ravensberg

19.11.2024 Niklas Regenbrecht

Die Jagd war ein herrschaftliches Vorrecht. Adel und Obrigkeit verdeutlichten damit unter anderem ihre herausgehobene Stellung innerhalb der vormodernen Gesellschaft. Somit bot die Ausübung des Jagdrechts die Möglichkeit, die beanspruchte Macht zu inszenieren. Des Weiteren stellte die Jagd einen Zeitvertreib für die gehobene Gesellschaft dar. [mehr]

Krumme Schnäbel und spitze Klauen: Die Bekämpfung von „Raubtieren“ in der Grafschaft Ravensberg

15.10.2024 Marcel Brüntrup

Aus obrigkeitlicher Sicht wurdenneben Ziegen auch andere Tiere als „Schädlinge“ kategorisiert. Wiederkehrend taucht in den Unterlagen der Kriegs- und Domänenkammer zum Beispiel der Umgang mit umherlaufenden Hunden auf. Zum Schutz des Wildes sollten Hunde im Wald auf Wagen mitgeführt oder an einer Leine gehalten werden. [mehr]