Christiane Cantauw
Nicht nur mittels Verlobungskarten an ausgewählte Freunde und Familienmitglieder, sondern auch per Zeitungsinserat wurde der zu erwartende neue Familienstand von Lotte Lang und Wilhelm Tell aus Hagen am 20. August 1932 öffentlich gemacht: Sie hatten sich die Ehe versprochen, bezeichneten sich von nun an als „Verlobte“.
Dass Verlobungen per Karte und/oder Inserat bekanntgegeben wurden, zählte bereits um die Wende zum 20. Jahrhundert zum „guten Ton“. J. von Wedell beschreibt diese Form der Korrespondenz in der Ausgabe von 1919 ihres 1897 erstmals erschienenen Ratgebers „Wie soll ich mich benehmen?“ folgendermaßen: „Weiteren Kreisen wird die Verlobung entweder durch lithographierte Briefe (in Quartformat) oder durch Karten aus weißem steifen Papier mitgeteilt. […] Auf der inneren linken Seite zeigen die Eltern der Braut die Verlobung an, auf der rechten der Bräutigam.“ (S.377) Eine ähnliche Aufteilung wurde noch 1955 empfohlen: „Im allgemeinen zeigen die Brauteltern die Verlobung ihrer Tochter auf der linken Seite der Verlobungskarte, das Brautpaar auf der rechten Seite an. Sind die Brautleute aber alleinstehend oder schon im gesetzten Alter, dann gibt das Brautpaar allein seine Verlobung bekannt. Auf Verlobungsanzeigen können alle Titel und Rangabzeichen genannt werden. Es gehören ferner die beiderseitigen Adressen dazu […] und eventuell der Termin der offiziellen Verlobungsfeier.“ (Gertrud Oheim, Einmaleins des guten Tons, 1955, S. 183)