Viel Lärm ums Läuten

04.10.2019

Die „Große Glocke“ der evangelischen Kirche in Lienen im Tecklenburger Land wurde 1663 gegossen. Foto: Christof Spannhoff.

Viel Lärm ums Läuten

Warum im Tecklenburger Land im 16. und 17. Jahrhundert die Nutzung der Kirchenglocken eingeschränkt wurde

Christof Spannhoff

Obwohl wir heute im Vergleich zu früheren Zeiten in einer recht lauten und geräuschvollen Umwelt leben, steht das Glockengeläut der Kirchen immer mal wieder wegen vermeintlicher Lärmbelästigung in der Kritik. Einige sonntägliche Morgenmuffel fühlen sich durch den Klang der Glocken in ihrer Ruhe gestört – zumal, wenn sie in unmittelbarer Nähe eines Gotteshauses wohnen. Das bringt dann von Zeit zu Zeit die Gemüter etwas in Rage. Dass es aber auch schon vor über 400 Jahren im Tecklenburger Land ebenfalls Streit um das Läuten der Kirchenglocken gab, ist eine interessante geschichtliche Entdeckung. Allerdings ging es damals weder um Lautstärke noch Ruhestörung, sondern der Konflikt hatte ganz andere Gründe:

Am 30. Dezember 1601 erließ Graf Arnold von Bentheim-Tecklenburg (1554–1606) ein Mandat, in dem er den für das Glockengeläut zuständigen Küstern – bei Androhung des Amtsverlustes – verbot, zu oft zu läuten. Doch was war geschehen, dass der Tecklenburger Landesherr zum Gegner des zu häufigen Gebrauchs der Glocken wurde? Bereits 1588 hatte Arnold in seinen Grafschaften Bentheim, Tecklenburg und Steinfurt das reformiert-calvinistische Bekenntnis anstelle des Luthertums eingeführt. Wie auch andere Anhänger des Reformators Johannes Calvin war der Graf der Ansicht, dass die Lehre Martin Luthers noch zu viele altgläubig-katholische Elemente aufweise. Deshalb wurden die Bilder und Leuchter aus den Kirchen entfernt und die Feiertage von vormals 21 auf sechs im Jahr reduziert. Diese Veränderungen in Lehre und Lebenswandel wurden in der 1588 erlassenen Kirchenordnung festgeschrieben. Darin wurde auch bestimmt, das tägliche Glockengeläut – insbesondere an Sonn- und Feiertagen sowie bei Begräbnissen – zu beschränken, weil es nicht in der Heiligen Schrift begründet sei. Zu häufiges Läuten der Glocken wurde von den reformierten Christen als katholischer Ritus angesehen. Vor allem das Gebets- und Wetterläuten sah der Tecklenburger Graf als abergläubischen und „papistischen“ Brauch an. Allerdings musste Arnold feststellen, dass sich die Bevölkerung nicht an die Vorgaben seiner Kirchenordnung hielt. Deshalb sah er sich 13 Jahre später erneut genötigt, ein weiteres Mandat in dieser Richtung zu erlassen.

Titelblatt der Bentheim-Tecklenburger Kirchenordnung von 1588 in der Druckversion von 1619; Foto: Christof Spannhoff.

Doch warum widersetzte sich die Bevölkerung der gräflichen Anordnung? Besonders das Läuten bei Beerdigungen hatte für die damaligen Menschen eine wichtige Bedeutung. Zum einen forderte der Glockenklang zum Totengedenken und Gebet für den Verstorbenen auf, was nach der damals hergebrachten (katholischen) Frömmigkeitspraxis für dessen Seelenheil als elementar wichtig angesehen wurde. Diese Ansicht hielt sich im Volksglauben der Bewohner evangelischer Regionen auch noch lange nach der Reformation. Zum anderen hatte das Geläut die Funktion, den sozialen Rang des Verstorbenen anzuzeigen. Denn die Dauer des Glockenklangs verdeutlichte auch die gesellschaftliche Stellung des Toten. Ferner war das Läuten der Kirchenglocken mit volksfrommen Vorstellungen verbunden. Als „Stimme Gottes“ (vox dei) sprach man damals dem Schall der Glocken die Wirkung zu, Unwetter oder andere böse Schadensmächte abwehren zu können. Dass dieses Wetterläuten nicht nur ein obrigkeitlicher Vorwand, sondern eine auch wirklich geübte Praxis war, zeigt ein Blick in die an Tecklenburg angrenzende, vorwiegend katholische Grafschaft Lingen: Im geistlichen Güterverzeichnis von 1553 wird der Ibbenbürener Küster für seine Einkünfte verpflichtet: „Dar moet ein koster – so vakenn als iet donnert – de klockenn thein unnd ludenn“ – Da muss ein Küster – so oft/immer, wenn es donnert – die Glocken ziehen und läuten.

Allerdings scheint das Läute-Verbot des Tecklenburger Grafen von 1601 abermals nicht die gewünschte Wirkung erzielt zu haben, denn die Beschränkungen hinsichtlich des Geläuts mussten in einem weiteren Mandat von 1604 noch einmal erneuert werden. Im benachbarten Ravensberg wurden Edikte gegen das Wetterläuten noch bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts erlassen. Auch der evangelische Westfale hat halt seinen Dickschädel und hält an alten Traditionen fest...