Vom Zahnausziehen, Aderlassen und Blutegel-Setzen

20.08.2019

Lehrbrief des Bundes Deutscher Friseure von 1932, Archiv der Volkskundlichen Kommission, Bildarchiv Inventar-Nr. 1990.01246.

Vom Zahnausziehen, Aderlassen und Blutegel-Setzen

Das aus der Mode geratene Handwerk der Barbiere

Dörte Hein

Wer glaubt, Barbiere verstanden sich traditionell ausschließlich auf die Rasur und den Herrenhaarschnitt, der hat weit gefehlt. Eine von der Königlichen Regierung zu Münster für den Barbier Heinrich Köhling zu Werne 1866 ausgestellte Konzession zur Ausübung seines Gewerbes zeigt anschaulich, welche Tätigkeiten ein Barbier um die Mitte des 19. Jahrhunderts ausübte. In der Urkunde bestätigte der Kreisphysikus und Sanitätsrath Dr. Wilckinghoff zu Nordkirchen dem Barbier seine erfolgreich in dem hauptsächlich medizinisch geprägten Fach abgelegte Prüfung. Das Schriftstück – gefunden in der Schriftensammlung des Archivs für Alltagskultur in Westfalen – beweist die enorme Aufgabenvielfalt des Barbierberufs, die sich aus einer langen Tradition dieses „Körperpflege-Handwerkes“ ablesen lässt.

Zusammen mit den Badern bildeten die Barbiere im Hoch- und Spätmittelalter das Chirurgenhandwerk, das neben pflegerischen Tätigkeiten wie Kopfwaschen, Kämmen, Haareschneiden und Rasieren auch einfachere medizinische Arbeiten einschloss. So betätigten sich Barbiere in der damals sehr beliebten therapeutischen Blutentziehung, wozu das Schröpfen und Aderlassen zählte, in der Wundversorgung und im Zähneziehen. Unser Barbier Heinrich Köhling durfte laut seiner Konzession darüber hinaus auch „warme und kalte Umschläge“ anlegen sowie „erste Hülfe bei Scheintodten“ durchführen. Auch die „Pflege unruhiger (tobsüchtiger) Kranken“ wurde ihm gestattet.

Öffentliche Badestube, Jost Ammans Handwerke, Frankfurt 1568, in: Groß, Otto: Der deutsche Barbier, Friseur und Perückenmacher, Magdeburg 1911, S. 110 Der Bader schneidet einem mit einem Frisiermantel bekleideten Kunden die Haare. Im Hintergrund wäscht der Badeknecht einem Kunden die Haare über einem Becken. An der Decke hängen Aderlaßbinden, weiter sind verschiedene Becken, Schröpfköpfe und Tiegel mit Salben zu sehen. Im Hintergrund ein Löffel, über die die Bauern rasiert wurden.

Die Barbiere gingen ihrem Handwerk sowohl innerhalb als auch außerhalb der im Mittelalter gern besuchten Badestuben nach. Die von den Badern unterhaltenen Badestuben waren im städtischen Leben zentrale Orte der Kommunikation. Hier wurden Neuigkeiten verbreitet und die Badegäste gaben sich mehrere Stunden den Dampf- und Schwitzbädern mit anschließender Kopf- und Bartpflege hin. Während die Bademägde die Gäste bedienten und die Bäder vorbereiteten, übernahmen die Baderknechte (später genannten Barbiere) die Körperpflege und die medizinischen Dienstleistungen in den Badestuben. Da jene auch außerhalb der Badestuben ihren Beruf ausüben durften, konnten sie nach dem zunehmenden Bedeutungsverlust des Badens seit dem 15./16. Jahrhunderts ihre Stellung gegenüber den Badern ausbauen.

Zwischen den beiden in verschiedenen Zünften organisierten Handwerken kam es aufgrund der sich überschneidenden Tätigkeiten immer wieder zu Auseinandersetzungen.

Diese lösten sich zwar zwangsläufig mit der königlich bestimmten Vereinigung beider Innungen auf, doch blieb das Handwerk der Barbiere ein umkämpftes Betätigungsfeld: Im frühen 19. Jahrhundert verloren sie ihre medizinischen Aufgaben an die immer professioneller werdenden Ärzte. Und aufgrund der Liberalisierung der Gewerbeordnungen mussten sie auch noch ihr Recht zu Rasieren an die Friseure und Perückenmacher abtreten. Schließlich bildeten sich nach Erlass der preußischen Gewerbeordnung neue Innungen, die sich 1872 zu einem „Bund deutscher Barbier-, Friseur- und Perückenmacherinnungen“ zusammenschlossen. Die lange Tradition der Streitigkeiten sollte wohl in dem Bundeswahlspruch „Seid einig, einig, einig!“ ein Ende finden. Der hier aus dem Jahr 1932 abgebildete Lehrbrief des „Bundes der Friseure“, übrigens die spätere Umbenennung des „Bundes Deutscher Barbiere“ (1872), zeigt diesen Wahlspruch illustriert mit einem Händedruck noch immer an prominenter Stelle.

Mit Blick auf die historische Entwicklung des Barbierhandwerks stellen sich einige Fragen an unsere eingangs vorgestellte Konzession des Heinrich Köhling, ist diese doch mitten in der Umbruchszeit des Gewerbes ausgestellt worden. Spannend wäre die Frage, wie lange der Barbier Köhling noch sein Handwerk in der aufgeführten Bandbreite ausüben konnte, bevor ihm Friseure oder Ärzte dies streitig machten. Führte er ein eigenes Geschäft in Werne oder lebte er von Hausbesuchen? Stand er selbst in einer Familientradition und traten seine Nachfahren wiederum in seine Fußstapfen? Dies sind nur einige der Fragen, die ein einziges zu Tage getretenes Schriftstück aufwirft, und die es alsbald zu beantworten gilt.

To be continued….

Konzession für einen Barbier, 1866, Archiv der Volkskundlichen Kommission, Schriftenarchiv Inventar-Nr. K00028.0000.

Transkription der Konzession:

"Dem Barbier Heinrich Köhling zu Werne, wird, nach-
dem derselbe die Prüfung vor dem Kreisphysikus Dr.
Wilckinghoff abgelegt hat, hierdurch die Concession
zum Aderlassen, Schröpfen, Blutegel-Setzen, Zahnaus-
ziehen, Klustiersetzen, Fontanell –und Haarteillegen,
zur Applikation warmer und kalter Umschläge, er-
sten Hülfe bei Scheintodten, Vornehmen von Desinfici-
rungen und Pflege unruhiger (tobsüchtiger) Kranken
für die Stadt Werne und Umgegend, unter Vorbehalt
des Widerrufs und mit der Bedingung ertheilt, daß
selbiger den in dieser Hinsicht gegebenen und künftig
zu erlassenden Vorschriften getreulich Folge leiste.
Die Gebühre – Taxe sowie die Dsinfektions In-
struction wird zur Nachachtung beigefügt.
Empfange dem Kreisphysikus, Sanitätsrath Dr.
Wilckinghoff zu Nordkirchen zur Einsicht vorzulegen.
Münster, den [4.?] November 1866."

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern
Concession No. 1175 I. M.

Kategorie: Aus unserer Sammlung

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