Sebastian Schröder
Im Straßenverkehr heißt es: Obacht! Doch nicht erst seitdem Autos und Kraftwagen zum alltäglichen Anblick geworden sind, birgt die Begegnung von Verkehrsteilnehmer:innen Gefahren. Ein Blick in die Akten der Mindener Kriegs- und Domänenkammer zeigt, vor welchen Herausforderungen diesbezüglich schon die Menschen in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts standen und mit welchen Mitteln die landesherrliche Obrigkeit den Problemen begegnen wollte.
Im Frühjahr 1788 ereignete sich in Minden ein Unglücksfall: In abendlicher Dunkelheit überfuhr ein Kutscher einen Passanten. Die Kriegs- und Domänenräte in Minden urteilten, der Fahrer des Gespanns sei „unvorsichtig“ gewesen. Umgehend verboten sie daraufhin „das schnelle Fahren“ und ordneten des Weiteren an, dass an den Kutschen künftig „Leuchtlaternen“ anzubringen seien. Aber nicht nur im Frühjahr konnte es zu Zusammenstößen kommen, wie die Kriegs- und Domänenkammer im Februar 1788 erläuterte. Kürzlich sei es nämlich nachts auf einem schneebedeckten Weg zu einem Unfall gekommen, in den ein von Pferden gezogener Schlitten involviert war. Ab sofort untersagten die Beamten daher das Schlittenfahren nach 18 Uhr. Wer diesem Gesetz zuwiderhandele, müsse eine Strafe von 20 Reichstalern entrichten, drohten die Mindener Räte.