Auf diesen eigentlichen Kalender folgt der Informations- bzw. Nachschlageteil des Werkes. Vorangestellt ist eine Übersicht der Geburtstage des Königlich- Großbritannischen und Chur- Braunschweigischen Hauses, dem der damalige Bischof Osnabrücks entstammte, und eine Kurze Chronologie der Bischöfe des Hochstifts Osnabrück nach dem Westphälischen Frieden. Den umfangreichsten Part stellt jedoch das Verzeichnis über Des Hochstifts und Fürstenthums Osnabrück hohe und niedere Collegia und Bediente auf insgesamt 17 Seiten dar. Dieses Personenverzeichnis ist insofern interessant, da es nicht nur die Angehörigen des Domkapitels, des geheimen Rats oder des Hofstaates verzeichnet, sondern alle Bedienten. Und dazu gehörten nicht nur der Hof-Medicus und der Hof-Chirurgus, der Hof-Banquiers und der Conditor, sondern auch die Hof-Laquais, der Küchenbursche, die Silberwäscherin, die Kellergehülfen und die Altmägde, die allesamt mit Vor- und Nachnamen aufgeführt sind. Was folgt sind Übersichten über Beamte, Magistrate, Richter und allerhand Geistliche in den einzelnen Städten der Herrschaft. Diese gehen in der Hierarchie zwar nicht mehr bis zum untersten Gehülfen herunter, können aber dennoch vielfach Auskünfte über berufliche Stellungen geben. Der Kalender schließt mit nützlichen Informationen wie Umrechnungskursen von Währungen, Gewichten und Maßeinheiten, den stundengenauen Abfahrtszeiten des Kayserlichen Reichs-Postamtes und des Königl. Großbritannischen und Churfürstl. Braunschweig-Lüneburgischen Postamtes beide zu Osnabrück und einem Verzeichnis der Jahrmärkte im nordwestdeutschen Raum.
Wie der kurze Inhaltsüberblick gezeigt hat, gingen die Kalender verschiedenen Informationsbedürfnissen nach. Kalender dieser Art erschienen in fast allen deutschen Staaten, die frühesten sind seit Anfang des 18. Jahrhunderts nachweisbar, für das Hochstift Osnabrück seit 1760. Es handelt sich um amtliche, halbamtliche oder private Unternehmungen. Im Zuge der zunehmenden Bürokratisierung der Territorien waren sie, vor allem aufgrund der Personal- und Adressverzeichnisse, ein wichtiges Informationsmedium. In dieser Hinsicht stellen sie auch heute eine wertvolle Quelle für etwa personen- oder verwaltungsgeschichtliche Fragestellungen dar. Man findet Kalender dieser Art mehrfach überliefert und auch bereits vollständig digitalisiert im Internet. So etwa auch ein Exemplar des hier besprochenen Jahrgangs bei der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen.
Was die einzelnen Exemplare unterscheidet, sind die unbedruckten Seiten. Genauer gesagt, die Seiten, die von den jeweiligen Besitzern mit Ihren eigenen Aufzeichnungen gefüllt wurden. Im vorliegenden Fall liegen keinerlei Informationen über den oder die Besitzer des Kalenders oder den Weg, auf dem dieser ins Archiv für Alltagskultur gelangte, vor. Alle handschriftlichen Aufzeichnungen stammen augenscheinlich aus einer Hand. In kleiner und teilweise mittlerweile unleserlicher Schreibweise wurden verschiedene Aufzeichnungen vorgenommen. Auf der Einband-Innenseite sind beispielsweise Ausgaben für Lehrbücher, Kalender oder Zeitungen zwischen 1797 und 1802 verzeichnet. Auf den übrigen 24 beschreibbaren Innenseiten finden sich anscheinend Einnahmen aus gerichtlichen Auseinandersetzungen. Auf mehreren Seiten sind jeweils zwei gegnerische Parteien namentlich verzeichnet mit mehrfachen, datierten Geldzahlungen. Auf anderen Seiten finden sich unter der Überschrift lokalisierbarer Gerichtsstandorte, die wohl vom Gericht festgelegten Zahlungen aus unterschiedlichen Auseinandersetzungen. So zum Beispiel: